Adresse & Kontakte

Wilhelm-von-Türk-Schule
Schule mit den sonderpädagogischen
Förderschwerpunkten „Hören“ und „Sprache“

Bisamkiez 107-111
14478 Potsdam

Tel.: 0331 2897040
Fax.: 0331 2897041
Mail: sekretariat.401298@lk.brandenburg.de

Schulleiterin:                  stellv. Schulleiterin:
Ulrike Kleissl                  Annette Desczyk
           

Sekretärin: Frau Hes

Schulsozialarbeiterin:
A. Zaremba                   Tina Schulz
             

Telefon:                                Telefon:
017614489009                     017614489027

Beratungsstelle

Wenn Sie eine Beratung zum Förderschwerpunkt "Hören" wünschen, schreiben Sie eine Mail an sekretariat.401298@lk.brandenburg.de.

Aktuelles
Fördern über Schulengel

Sie können den Förderverein der Wilhelm-von-Türk-Schule mit einer Spende unterstützen.

Ganz einfach: Sie kaufen online in einem der über 1.300 teilnehmenden Shops über den Schulengel ein. Nach erfolgtem Kauf wird dem Förderverein eine kleine Spende von Schulengel bekommen. Bitte klicken Sie den Link zum Schulengel, bevor Sie online einkaufen gehen.

Hier ist der Link zum Schulengel

Die Information über die Plattform Schulengel können Sie hier lesen.

AVWS Überprüfung

Überprüfung einer AVWS

Die Überprüfung einer auditiven Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung (AVWS) erfolgt gemäß der Handreichung des Landes Brandenburg in mehreren Schritten:

  1. Vermutung einer AVWS
    • Beratung der Sorgeberechtigten durch Klassenlehrkraft, Sonderpädagogen oder Beratungslehrkräfte der SpFB.
    • HNO-Diagnostik: Ausschluss einer peripheren Hörstörung, Erstellung eines Tonaudiogramms, ggf. Diagnose AVWS und Versorgung mit einer FM-Anlage.
    • Bei Bedarf: weitere medizinische Diagnostik (z.B. Abklärung von ADHS).
  2. Antragstellung auf Förderbedarf „Hören“
    • Antrag durch Sorgeberechtigte, Schulleitung oder Schüler (ab 14 Jahren).
    • Ausfüllen eines Anamnesebogens durch Eltern und Pädagogen.
    • Weiterleitung der Akte an die SpFB mit allen relevanten Unterlagen (Befunde, Tonaudiogramm).
  3. Überprüfung durch Diagnostisches Team „Hören“
    • Ausschluss einer kognitiven Beeinträchtigung (nonverbale Tests).
    • Unterrichtshospitation, Befragung von Pädagogen und Eltern.
    • Erstellung eines Beobachtungsbogens und Weiterleitung an die Wilhelm-von-Türk-Schule.
  4. Prüfung an der Wilhelm-von-Türk-Schule
    • Überprüfung des Vorliegens oder der Ausprägung der AVWS.
    • Beratung der Sorgeberechtigten und Erstellung einer Empfehlung.
  5. Erstellung der sonderpädagogischen Stellungnahme
    • Formulierung von Bildungsempfehlungen, Fördermaßnahmen und ggf. Nachteilsausgleich in der Förderausschusssitzung.
  6. Entscheidung des Schulamts
    • Festlegung des sonderpädagogischen Förderbedarfs „Hören“ und des Lernorts.