AVWS Überprüfung
Überprüfung einer AVWS
Die Überprüfung einer auditiven Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung (AVWS) erfolgt gemäß der Handreichung des Landes Brandenburg in mehreren Schritten:
- Vermutung einer AVWS
- Beratung der Sorgeberechtigten durch Klassenlehrkraft, Sonderpädagogen oder Beratungslehrkräfte der SpFB.
- HNO-Diagnostik: Ausschluss einer peripheren Hörstörung, Erstellung eines Tonaudiogramms, ggf. Diagnose AVWS und Versorgung mit einer FM-Anlage.
- Bei Bedarf: weitere medizinische Diagnostik (z.B. Abklärung von ADHS).
- Antragstellung auf Förderbedarf „Hören“
- Antrag durch Sorgeberechtigte, Schulleitung oder Schüler (ab 14 Jahren).
- Ausfüllen eines Anamnesebogens durch Eltern und Pädagogen.
- Weiterleitung der Akte an die SpFB mit allen relevanten Unterlagen (Befunde, Tonaudiogramm).
- Überprüfung durch Diagnostisches Team „Hören“
- Ausschluss einer kognitiven Beeinträchtigung (nonverbale Tests).
- Unterrichtshospitation, Befragung von Pädagogen und Eltern.
- Erstellung eines Beobachtungsbogens und Weiterleitung an die Wilhelm-von-Türk-Schule.
- Prüfung an der Wilhelm-von-Türk-Schule
- Überprüfung des Vorliegens oder der Ausprägung der AVWS.
- Beratung der Sorgeberechtigten und Erstellung einer Empfehlung.
- Erstellung der sonderpädagogischen Stellungnahme
- Formulierung von Bildungsempfehlungen, Fördermaßnahmen und ggf. Nachteilsausgleich in der Förderausschusssitzung.
- Entscheidung des Schulamts
- Festlegung des sonderpädagogischen Förderbedarfs „Hören“ und des Lernorts.