Sekundarstufe I „Hören & Kommunikation“ (Klasse 7-10)
Klassen 7 – 10
In den Klassenstufen 7-10 gilt das Fachlehrerprinzip. Der Unterricht wird entsprechend der Sekundarstufenverordnung und der Sonderpädagogikverordnung integrativ gestaltet. Das bedeutet eine Fachleistungsdifferenzierung in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und Bereichen der Naturwissenschaften.
Die Schüler ab Klasse 7 entscheiden sich entsprechend ihrer Interessen und Neigungen im Wahlpflichtunterricht zwischen Naturwissenschaften, Wirtschaft- Arbeit- Technik und Deutscher Gebärdensprache. In Projekten werden Unterrichtsinhalte weiter vertieft bzw. praxisnah veranschaulicht, um z.B. technische, natürliche, kulturelle Erscheinungen und Vorgänge oder gesellschaftliche Prozesse besser verstehen zu können. So findet z.B. im Rahmen des Sportunterrichts für die Klasse 8 das Skilager statt, in dem die Schülerinnen und Schüler Wintersport als ein besonderes emotionales, soziales und physisches Erlebnis erfahren.
Das Training der sozialen Kompetenz ist ein immanenter Bestandteil der Unterrichtsarbeit mit dem Ziel, Hilfestellung bei der Bewältigung von Problemen im Alltag zu geben.
Auf der Grundlage des Konzepts der beruflichen Vorbereitung nehmen alle Schülerinnen und Schüler ab Klasse 7 am Berufsorientierungsprogramm teil. In den Klassenstufen 9 und 10 wird das Praxislernen in Zusammenarbeit mit dem BBW „Theodor Hoppe“ im Oberlinhaus gGmbH und dem Ev. Seniorenzentrum Potsdam „Emmaus-Haus“ als besondere Unterrichtsform zur Berufswahlorientierung durchgeführt.
Das Betriebspraktikum in Klasse 9 hilft den Schülerinnen und Schülern, sich einen Überblick über die praktische Arbeit in verschiedenen Berufen zu verschaffen. Dabei haben sie die Möglichkeit, ein Praktikum in einer Firma am Heimatort oder in einem BBW zu absolvieren.
Abschlüsse
Die Schülerinnen und Schüler können nach der Klasse 10 alle Abschlüsse und Berechtigungen der Sekundarstufe I (Schulgesetz) des Landes Brandenburgs erwerben:
- den Hauptschulabschluss/ die Berufsbildungsreife,
- den erweiterten Hauptschulabschluss/ die erweiterte Berufsbildungreife,
- den Realschulabschluss/ die Fachoberschulreife,
- die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.
Schülerinnen und Schüler, die nach dem Rahmenlehrplan Förderschwerpunkt „Lernen“ unterrichtet werden, erwerben die entsprechenden Abschlüsse.